Für Beamtinnen und Beamte wurden bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sog. Öffnungsklauseln für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen. Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche Sonderzahlungen gewähren wollen. Die überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen. Die Tabellen zu den „Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern“ werden unter <link http: www.bausparen-oed.de>www.bausparen-oed.de aktualisiert.