Die Basis- bzw. „Rürup“-Rente wurde grundsätzlich für Selbstständige bzw. Freiberufler konzipiert, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für diese Gruppen stellt dies den einzigen Weg einer staatlich geförderten Altersversorgung dar.
Diese Form der Alterssicherung ist als ergänzende Alterssicherung aber auch für Beamte attraktiv. Charakteristisch ist dabei:
Jedoch sind die Beiträge für diese Form der Rente steuerlich absetzbar; die Besteuerung erfolgt erst im Rentenalter („nachgelagerte Besteuerung“). Dies wirkt sich – in Abhängigkeit vom jeweils individuellen Steuersatz – in der Regel positiv auf den Kapitalaufbau aus. Tendenziell bestehen dadurch eher Vorteile für die Bezieher höherer Einkommen, auch deshalb, weil es keine direkten Zulagen vom Staat gibt. Der bei der Rürup-Rente steuerlich anrechenbare Höchstbetrag stieg 2019 auf 24.305 Euro bzw. 48.610 Euro für Ehepaare. Während dieser Höchstbetrag bis 2014 für Alleinstehende bei 20.000 Euro pro Jahr festgeschrieben war, ist er seit 2015 an die Entwicklung bei der knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. In 2019 konnten in der Sparphase 88 Prozent der Einzahlungen nach Maßgabe der genannten Höchstbeträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Durch die schrittweise Umstellung auf die vollständig nachgelagerte Besteuerung sind ab dem Jahr 2025 die Altersvorsorgeaufwendungen in voller Höhe abzugsfähig und ab dem Jahr 2040 beginnende Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern ist der steuerlich abzugsfähige Betrag der Altersvorsorgeaufwendungen um den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Dabei ist die Bemessungsgrundlage auf die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (Ost) begrenzt (2019: 73.800 Euro bei 18,6 Prozent). Bei Beamtinnen und Beamten werden entsprechend fiktive Beiträge in gleicher Höhe abgezogen. Als Vergleichsgrundlage werden Beiträge herangezogen, die für einen normalen Angestellten bei gleichem Einkommen anfallen würden.
Bei der Rürup-Rente gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Anlageformen, die sich ebenfalls auf das Risiko bzw. die Rendite auswirken können.