Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31. August 2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes, vollständig neues Besoldungsgesetz ab 1. Juli 2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Thüringen hat den Tarifabschluss nur modifiziert auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Zunächst sollte die Besoldung erst zum 1. April 2017 steigen. Aber bei den parlamentarischen Beratungen gab es einen Vorstoß der Regierungsfraktionen, wonach die Besoldung bereits zum 1. Januar 2017 erhöht wurde. Damit stiegen die Beamtenbezüge um 2 Prozent (abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage) und zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent. Die Anwärterbezüge stiegen zu den gleichen Zeitpunkten um jeweils 35 Euro. Für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 wurde die Stellenzulage um 25 Euro angehoben.