Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften mit Stand 31. August 2006. Niedersachsen hat das Bundesbesoldungsgesetz in Landesrecht überführt (mit marginalen Änderungen).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Niedersachsen hat den Tarifabschluss nur in Teilen übernommen. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2016 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 308) ist eine Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge beschlossen worden. Mit Wirkung vom 1. Juni 2017 wurden die Beamtenbezüge um 2,5 Prozent erhöht. Zum 1. Juni 2018 wurden die Bezüge dann nochmal um 2 Prozent angehoben.