Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31. August 2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen. Im Übrigen greift es auf das bewährte Besoldungssystem zurück, aber die Grundbesoldung sieht seit 1. August 2011 den Stufenaufstieg nach Erfahrung vor (statt Lebensalter).
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Mecklenburg-Vorpommern hat den Tarifabschluss nicht übernommen. In einem Spitzengespräch mit den Gewerkschaften hat man sich aber einvernehmlich verständigt: