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Saarland (Besoldungsrecht)

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u. a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz sowie das Bundesbesoldungsgesetz BBesG mit Stand 31. August 2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u. a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.


Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten

 

Im Saarland haben sich die Gewerkschaften mit der Landesregierung einvernehmlich auf eine lineare Besoldungsanpassung von 4,25 Prozent für die Jahre 2017/2018 verständigt. Damit wird der „Saarländische Weg“ fortgeschrieben und orientiert sich am Tarifergebnis TV-L mit seinem Gesamtpaket von 4,45 Prozent. Im Einzelnen ist verabredet:

 

  • 2017 lineare Erhöhung um 2 Prozent (zusätzlich werden letztmalig 0,2 Prozent der Versorgungsrücklage zugeführt) zum 1. Mai 2017,
  • 2018 lineare Erhöhung um 2,25 Prozent zum 1. September 2018

 

für alle Besoldungsgruppen.

 

Die Anwärterbezüge werden zum 1. Januar 2017 und zum 1. Januar 2018 um jeweils 35 Euro angehoben. Zudem erhalten Beamtenanwärter einen zusätzlichen Urlaubstag (29 statt 28 Arbeitstage).

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