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Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

Traditionell gab es im öffentlichen Dienst drei Beschäftigtengruppen: Beamte, Angestellte und Arbeiter. Beamtinnen und Beamte haben schon immer eine Sonderstellung und diese gilt bis heute. Mit dem Inkrafttreten des „Neuen Tarifrechts“ zum 1. Oktober 2005 wurden bei Bund, Ländern und Gemeinden die Arbeitnehmergruppen „Angestellte“ und „Arbeiter“ zusammengefasst und fortan als Arbeitnehmer bezeichnet. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) löste den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ebenso ab wie den Manteltarifvertrag für Arbeiter (MTArb). Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis beschäftigt und in der Regel in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

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