Am 20. Juni 2008 hat der Bundestag mit dem Eigenheimrentengesetz den Weg für das sog. „Wohn-Riester“ freigemacht. Damit kann der Bau bzw. Kauf von Wohneigentum im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente erfolgen.
Gefördert wird dabei die Tilgung eines Darlehens zum Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung. Dabei muss der Kreditvertrag vorsehen, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Voraussetzung für Wohn-Riester ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und nach 2007 angeschafft bzw. fertiggestellt wurde. Zusätzlich muss der Eigentümer dort seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Nicht gefördert wird der Kauf von vermieteten Wohnungen oder auch Modernisierungsmaßnahmen.
Vorsicht besteht bei den Fällen, bei denen die geförderte Immobilie später verkauft oder vermietet wird. Dann droht ggf. eine Nachversteuerung, wobei es auch Ausnahmen gibt. Deshalb ist gerade bei dieser Form der Riester-Förderung eine gute Beratung zu empfehlen.
Verbesserungen für Wohn-Riester (Eigenheimrente):
Ab 1. Januar 2014 kann das aufgebaute Vermögen flexibler für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Dafür werden die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten erweitert: