Die meisten Versorgungsregelungsbehörden stellen dem Versorgungsempfänger mit Beginn des Ruhestands einen Versorgungsempfänger-Ausweis aus. Mit einem solchen Dokument können z. B. Vergünstigungen bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder bei der öffentlichen Personenbeförderung (ggf. auch im Ausland) in Anspruch genommen werden. Angebotene Ermäßigungen für Rentner werden jedoch nicht in jedem Fall auch zugleich für Versorgungsempfänger gewährt. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Bezügestelle zu erkundigen, ob ein solcher Versorgungsempfänger-Ausweis, der in der Regel im kompakten Scheckkartenformat erstellt wird, ausgestellt werden kann.