Bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen in Höhe des Sparerpauschbetrages i. H. von 801 Euro für Ledige, 1602 Euro für Verheiratete) – die Zinsen unterliegen dann bis zu diesem Gesamtbetrag von vorneherein nicht der Abgeltungssteuer und werden in voller Höhe gutgeschrieben.