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Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund und Kommunen)

Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der Verhandlungsführer der öffentlichen Arbeitgeber und der Bundesinnenminister Horst Seehofer bewertete das Ergebnis wie folgt: „Für die Beschäftigten wird es eine spürbare Lohnerhöhung und strukturelle Verbesserungen geben.“ Der Tarifabschluss soll im Volumen auch auf Beamte und Soldaten des Bundes übertragen werden. Der Innenminister erklärte weiter: „Ich werde dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Tarifabschluss systemgerecht und zeitgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird.“ Damit wird die hierzu im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung umgesetzt.

 

Bei Übertragung auf Beamte und Soldaten soll das Ergebnis den Bund ab 2021 rd. 2,3 Mrd. Euro jährlich kosten.

 

Tarifergebnis 2018 bis 2020

 

Alle Beteiligten waren erfreut, dass es gelungen ist, zielgerichtete Entgeltsteigerungen zu vereinbaren. Damit kann der öffentliche Dienst attraktiver gemacht werden. Ein Schwerpunkt liegt darin, dass die Einstiegsgehälter in allen Entgeltgruppen bis 2020 um 10 Prozent angehoben wurden. Für die Steigerung der Attraktivität für Fachkräfte wird es sich positiv auswirken, dass auch für die unteren Entgeltgruppen eine soziale Komponente vorgesehen ist. Alle Beschäftigten haben ein Plus von mindestens 6,8 Prozent, für viele soll die Steigerung höher sein. Mit der Erhöhung der Entgelte geht eine ganz erhebliche Verbesserung der Struktur der Entgelttabelle einher, sie wird transparenter und gerechter.

 

Wesentliche Verhandlungsergebnisse auf einen Blick:

 

  • Die Tabellenwerte werden linear in drei Schritten um 3,19 Prozent (1. März 2018), 3,09 Prozent (1. April 2019) und 1,06 Prozent (1. März 2020) erhöht.
  • Die Auszubildenden- und Praktikantenentgelte erhöhen sich um jeweils 50 Euro (1. März 2018 und 1. März 2019).
  • Sobald gesetzliche Regelungen zur Refinanzierung der Krankenhäuser geschaffen worden sind, werden (möglichst noch 2018) Verhandlungen über die Verbesserung der tarifvertraglichen Vorgaben aufgenommen.

 

Die Vereinbarung galt für eine Laufzeit von 30 Monaten (vom 1. März 2018 bis zum 31. August 2020). Öffentliche Arbeitgeber wie auch Gewerkschaften haben Kompromisse gemacht, um ein tragfähiges Ergebnis zu erreichen. Es wurde aber offenbar fair und konstruktiv verhandelt. Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 6 erhielten mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro.

 

Auszubildende und Praktikanten

 

Für die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sind angemessene Entgelterhöhungen vereinbart worden. Jeweils zum 1. März 2018 und noch einmal zum 1. März 2019 erhöhten sich die Entgelte jeweils um 50 Euro. Daneben bekamen sie einen weiteren Urlaubstag. Für die Auszubildenden wurde die Übernahmeregelung bis zum Oktober 2020 verlängert.

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