Für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen (PNU) gibt es eigene Besoldungstabellen. Für den Bereich PNU wurden vor Jahren bei den Sonderzahlungen eigenständige – und vom Bund abweichende Regelungen – getroffen (bei den PNU erfolgte kein Einbau der jährlichen Sonderzahlung in die Tabellen). Deshalb besteht dort die Sonderzahlung weiter. Die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger für die PNU wurden – wie beim Bund auch – in drei Schritten angepasst (1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020). Die aktuellen Bezüge finden Sie unter <link http: www.bausparen-oed.de>www.bausparen-oed.de.