Das Minijob-Arbeitsverhältnis ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Es gelten alle arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten, beispielsweise auch der Anspruch auf bezahlten Urlaub oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. 450-Euro-Minijobs gibt es mit regelmäßigen und flexiblen Arbeitszeiten, mit monatlich gleichem oder unterschiedlich hohem Verdienst. Minijobber können sogar mehrere Beschäftigungen gleichzeitig als Minijob ausüben. Der Minijobber kann regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro (das ist die jährliche Verdienstgrenze). Grundsätzlich fallen für 450-Euro-Minijobs Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung an, die in der Regel der Arbeitgeber zahlt. Arbeitgeber tragen den Großteil der Abgaben für 450-Euro-Minijobs. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung, Umlagen und Steuern. 450-Euro-Minijobber zahlen in der Regel nur Rentenversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusammen mit seinen Abgaben an die Minijob-Zentrale abführt.
Überschreitet der Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (Sonderzahlungen zählen mit). Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sog. Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob. Ein Arbeitnehmer ist nicht geringfügig beschäftigt und hat somit keinen Minijob, wenn er:
Die Beschäftigung ist somit sozialversicherungspflichtig: Das bedeutet, es sind Beiträge an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie an die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Dazu muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden – nicht bei der Minijob-Zentrale.