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Lohnsteuerkarte – Ablösung durch ELStAM

Versorgungsbezüge (auch Sterbegeld und Witwen-/Witwergeld) sind steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu klassifizieren, sodass der Versorgungsbehörde bislang regelmäßig die Lohnsteuerkarte des jeweiligen Jahres vorzulegen war.

 

Mit der Einführung der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) wurde die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform schrittweise ab dem 1. Januar 2013 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Die ELStAM umfassen relevante Angaben, die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuermerkmal).

 

Die den Finanzbehörden vorliegenden ELStAM-Daten, welche die Grundlage für die jeweilige individuelle Bezügeabrechnung bilden, lassen sich nach einem kostenlosen Authentifizierungsverfahren unter der Internetadresse <link http: www.elsteronline.de>www.elsteronline.de einsehen. Enthalten die gespeicherten Daten Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen, sollten sich Versorgungsempfänger für Korrekturen umgehend an ihr Wohnsitzfinanzamt wenden.

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