Nach einer Beschäftigungszeit (Tarifkräfte) bzw. Dienstzeit (Beamtinnen und Beamte) von 25, 40 und 50 Jahren wird im öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes eine Jubiläumszuwendung gezahlt. Sie ist nach der Beschäftigungsdauer gestaffelt und beträgt bei einer Dienstzeit von:
Nachdem zunächst viele Bundesländer (u. a. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen) im Rahmen allgemeiner Sparmaßnahmen die Zahlung dieser „Treueprämie“ eingestellt hatten, ist zwischenzeitlich wieder in (fast) allen Ländern die Zahlung der Jubiläumszuwendung eingeführt worden. Jubiläumszuwendungen werden seit 1999 in voller Höhe besteuert.