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Geburten (Aufwendungen gemäß Beihilferecht)

Beihilfefähig sind Kosten für

 

  • Hebamme,
  • Schwangerschaftsüberwachung,
  • Entbindungspfleger,
  • eine Haus- und Wochenpflegekraft bei einer Hausentbindung oder einer ambulanten Entbindung in einer Krankenanstalt (längstens für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Geburt),
  • stationäre Krankenhausbehandlung für das Kind nach der Geburt.


Diese Leistungen werden auch bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes des Beihilfeberechtigten gewährt, wenn die Mutter des Kindes berücksichtigungsfähig ist.

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