Die Regelungen der Riester-Förderung gelten auch für den Erwerb oder den Bau eines selbst genutzten Eigenheimes. Die Beiträge zur Riestervorsorge sind vom Gesetzgeber steuerfrei gestellt. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert erst zum Zeitpunkt der Auszahlung. Hierbei kann der Sparer wählen, ob er seine Steuerschuld in einem Betrag begleichen möchte. In diesem Fall werden nur 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Dies führt faktisch zu einem Freibetrag in Höhe von 30 Prozent.
Er kann jedoch auch entsprechend dem Renteneintrittszeitpunkt eine Versteuerung über einen Zeitraum über die folgenden 17 bis 25 Jahre wählen, sodass es bei geringen weiteren Einkünften ggf. zu keiner Besteuerung kommt.
Erweiterte Verwendungsmöglichkeiten für Riesterkapital
Seit 1. Januar 2014 ist es jederzeit möglich, Kapital aus einem Riestervertrag zu entnehmen, um damit eine bereits bestehende Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie ganz oder teilweise abzulösen.