Zinssatz, der die tatsächlich anfallenden Kosten z. B. für ein Bauspardarlehen angibt. Dabei werden z. B. Bearbeitungsgebühren berücksichtigt. Die Preisangabenverordnung schreibt die Angabe des effektiven Jahreszinses vor. Mit Hilfe des effektiven Jahreszinses können Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden.