Im Beamtenverhältnis gibt es nicht den Begriff der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit (BU). Im Beamtenrecht hat der Gesetzgeber für den Fall, dass der Beamte nicht mehr dienstfähig ist, besondere Regelungen zur Dienstunfähigkeit (DU) getroffen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist gewissermaßen das Pendant zur Berufsunfähigkeit (BU).
Die Gründe für Dienstunfähigkeit sind vielfältig. Auch bei jungen Beamtinnen und Beamten besteht in den ersten fünf Berufsjahren kein Schutz bei Dienstunfähigkeit und auch danach sind die Versorgungsansprüche eher gering. Die große Versorgungslücke in den ersten Dienstjahren sollte folglich durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.
Mehr Informationen zur Vorsorge und Absicherung gegen die Risiken von BU bzw. DU bieten die <link internal-link>Fachberater/innen für den Öffentlichen Dienst