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Schleswig-Holstein (Besoldungsrecht)

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Schleswig-Holstein hat seine eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt. Jedoch wurden das Besoldungsdienstalter abgeschafft und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten Stufenrhythmus eingeführt.

 

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten

 

Schleswig-Holstein übernimmt das für die Arbeitnehmer ausgehandelte Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten des Landes. Das Gesetz sieht vor, die Bezüge für Beamte, Richter und Pensionäre rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 1,8 Prozent anzuheben. Zum 1. Januar 2018 erfolgte dann eine weitere Steigerung um 2,35 Prozent. Beamtenanwärter erhielten jeweils zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 eine Erhöhung von 35 Euro. In Schleswig-Holstein flossen noch bis Ende 2017 0,2 Prozentpunkte der Erhöhung in eine Rücklage für künftige Pensionszahlungen.

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