Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage in Nordrhein-Westfalen ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2016. NRW hat ein eigenes Besoldungsgesetz.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Nordrhein-Westfalen hat das Tarifergebnis (TV-L) 2017/2018 für Beamte übernommen. Ab 1. April 2017 stieg damit die Besoldung für Beamte um 2 Prozent, mindestens 75 Euro. Ab 1. Januar 2018 stiegen die Bezüge dann nochmal um 2,35 Prozent. Den Abschlag von 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage gibt es in NRW nicht.