Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1.September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Hessen hat das Tarifergebnis für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten des Landes übertragen. Damit profitieren die Beamten vom Gesamtpaket mit mehr Geld und einem Job-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Die 90.000 Beamten sowie Pensionäre werden ein Plus an Bezügen in Höhe von 4,2 Prozent haben. Ab dem 1. Juli 2017 sind die Bezüge um zwei Prozent und zum 1. Februar 2018 nochmal um 2,2 Prozent gestiegen. Die Anwärterbezüge erhöhten sich zu den gleichen Zeitpunkten um je 35 Euro.