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Hamburg (Besoldungsrecht)

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangene Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlage ist eine Neuregelung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes (HambBesG). Hamburg hat ein Besoldungsgesetz verabschiedet und das Grundgehalt neu geregelt (nur sieben Stufen, Aufstieg in den Stufen erfolgt nach dienstlicher Erfahrung und unabhängig vom Lebens- oder Dienstalter). Der Einstieg erfolgt grundsätzlich in der ersten Stufe (unabhängig vom Alter, 28 Jahre Durchlauf).


Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten

 

Hamburg hat den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Beamtinnen und Beamten übernommen. Demnach erhöhten sich die Bezüge für die Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 1,8 Prozent. Zum 1. Januar 2018 erhöhten sich die Bezüge dann nochmals um 2,15 Prozent. Für die unteren Besoldungsgruppen (A 4 bis A 9) stieg die Besoldung im ersten Schritt um mindestens 75 Euro monatlich. Anwärter erhielten sowohl 2017 als auch 2018 eine Erhöhung um jeweils 35 Euro. Für 2017 gab es einen Urlaubstag zusätzlich.

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