Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle wird abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Der Freistaat Bayern übernimmt den Tarifabschluss und erhöht die Bezüge der Beamtinnen und Beamten um 2 Prozent (rückwirkend ab 1. Januar 2017), mindestens aber 75 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent ist ab 1. Januar 2018 vorgesehen. Die Anwärterbezüge erhöhen sich um jeweils 35 Euro (2017 und 2018).