Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31. August 2006. Das Land Bremen hat die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und zum 1. Januar 2014 das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Bremen erhöht die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe, aber – wie schon in den letzten Jahren – gegenüber dem Tarifabschluss um sechs Monate später. Demnach wurde die Besoldung und Versorgung zum 1. Juli 2017 um 2 Prozent, mindestens aber um 75 Euro erhöht. Ab 1. Juli 2018 folgte dann eine weitere Anhebung um 2,35 Prozent. Die Anwärterbezüge wurden jeweils zum 1. Juli 2017 und 1. Juli 2018 um 35 Euro angehoben.