Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.
Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4-Jahresrhythmus vor.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2017/2018 auf die Landesbeamten
Das Land Brandenburg hat mit Verabschiedung des „Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg” eine Übertragung des Tarifabschlusses um 0,5 Prozentpunkte sowie weiterer 0,15 Prozentpunkte zur Übertragung des im Tarifbereich vereinbarten Mindestbetrags erhöht vorgenommen, sodass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten wie folgt angepasst wurde:
Zudem wurde die Gewährung eines Attraktivitätszuschlags für alle Beamten und Richter, die im November in einem Dienstverhältnis stehen, vereinbart. Der Zuschlag sollte betragen: 800 Euro für 2017 (wird gezahlt im November), 600 Euro im Jahr 2018, 400 Euro im Jahr 2019 und 200 Euro im Jahr 2020.