Der Beamtin und dem Beamten steht aus dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation ein Anspruch auf einen angemessenen Lebensunterhalt zu. Dieser richtet sich nach den Anforderungen an die Beamtin oder den Beamten in dem verliehenen Amt sowie der mit dem Amt verbundenen Verantwortung. Sowohl die Besoldung als auch die Versorgung sind entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse regelmäßig anzupassen. Dem Beamten muss vom Dienstherrn immer ein Nettoeinkommen zur Verfügung gestellt werden, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht. Diesen verfassungsrechtlichen Anspruch hat der Gesetzgeber ausdrücklich für die aktiven Beamtinnen und Beamten im Besoldungsrecht und für Versorgungsempfänger im Beamtenversorgungsgesetz geregelt und nach Erlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes ausdrücklich in diesen Gesetzen belassen. Auch die in den Ländern erlassenen neuen Besoldungsgesetze enthalten noch einmal den grundgesetzlich geschützten Anspruch der Beamtinnen und Beamten.
Besoldungsanpassungen stehen als Download bereit
Es gibt keinen Gleichklang mehr bei der Besoldung der Beamten – weder inhaltlich noch zeitlich. Bund und Länder unterliegen bei der Anpassung von Besoldung und Versorgung jeweils unterschiedlichen Erfordernissen. Eine Übersicht aller Besoldungsanpassungen der letzten Jahre finden Sie unter <link http: www.besoldungstabelle.de besoldungsanpassungen>www.besoldungstabelle.de/besoldungsanpassungen als PDF.