Berlin hat durch entsprechende Übernahmegesetze das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG – alte Fassung) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen übernommen und seine Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform dazu genutzt, eine Abkehr vom Aufstieg nach Lebensalter hin zu Erfahrungsstufen (Grundgehaltstabelle von 12 auf 8 Stufen reduziert) vorzunehmen. Der Stufenaufstieg vollzieht sich wie beim Bund nach einem 2-3-3-3-4-4-4-Jahresrhythmus – mit Ausnahme der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8. Bei diesen Besoldungsgruppen verbleibt es nach Erreichen des 3-Jahresrhythmus bei diesem und geht nicht in einen 4-jährigen über. Das Land Berlin hatte zum 1. August 2010 erstmals nach sechs Jahren wieder eine Besoldungserhöhung um 1,5 Prozent vorgenommen. Auch die Anpassungen in den Folgejahren ändert nicht den Besoldungsrückstand im Land Berlin gegenüber Beamtinnen und Beamten anderer Länder. Zuletzt hat Berlin mit Gesetz vom 9. April 2018 die ursprünglich vorgesehene Besoldungsanpassung ab 1. August 2018 um zwei Monate auf den 1. Juni 2018 vorgezogen. Demnach erhöhten sich die Bezüge für die Beamten und Versorgungsempfänger zum 1. Juni 2018 um 3,2 Prozent und für die Anwärterinnen und Anwärter um 75 Euro.