Informationen zum Übergangsrecht in den Neuen Bundesländern finden Sie in der Verordnung über beamtenversorgungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung – BeamtVÜV), die zuletzt durch Gesetz vom 5. Februar 2009 geändert worden ist. Den Wortlaut finden Sie unter <link http: www.beamtenversorgung-in-bund-und-laendern.de _blank external-link-new-window>www.beamtenversorgung-in-bund-und-ländern.de. In den Neuen Bundesländern sind einzelne Bestimmungen der überkommenen, bundeseinheitlichen BeamtVÜV im Rahmen der Dienstrechtsnovellen zum Teil geändert oder gestrichen worden.