Der Staat unterstützt das Bausparen und den Erwerb von Wohneigentum auf vielfältige Weise. Vor allem Berufseinsteiger – Auszubildende, Beamtenanwärter – sollten sich die staatliche Förderung während der Sparphase nicht entgehen lassen.
Ziel eines Bausparvertrags ist es, Eigenkapital für den Erwerb einer Immobilie anzusparen, ein Polster für anfallende Modernisierungen aufzubauen oder bei einer laufenden Baufinanzierung ein Zinsänderungsrisiko abzusichern. Der Vertragsinhaber spart zuerst einen Teil der Bausparsumme an; mit der Zuteilung hat er ein Anrecht auf das Bauspardarlehen. Die Höhe der Zinsen und die Bausparsumme sind vertraglich festgelegt. Bausparen ist die perfekte Möglichkeit, den Wunsch nach den eigenen vier Wänden eines Tages Realität werden zu lassen.
Und so funktioniert es:
Monatlich zahlen Sie einen bestimmten Betrag auf einen Bausparvertrag ein. Wenn Sie mal mehr Geld zur Verfügung haben, leisten Sie einfach eine Sonderzahlung. Auf diese Weise sparen Sie beispielsweise 50 Prozent der Bausparsumme an. Möchten Sie dann den Schritt zum Eigenheim wagen und sich eine Wohnung kaufen oder Ihren eigenen vier Wänden „neuen Schwung“ verleihen, dann nehmen Sie einfach das Bauspardarlehen in Anspruch. Dabei zahlen Sie monatlich einen zuvor festgesetzten Betrag zurück. Ihr Vorteil: Sobald Sie das Darlehen zurückbezahlen, profitieren Sie von den günstigen Zinsen, die Sie sich bei Vertragsabschluss gesichert haben.
Wer ist berechtigt?
Jeder Bausparer ab 16 Jahren (und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig)
Einkommensgrenzen:
70.000 bzw. 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr (Verheiratete bzw. Verpartnerte/Ledige)
Die Förderung im Überblick:
10 Prozent Wohnungsbauprämie pro Jahr auf maximal 1.400 Euro bzw. 700 Euro (verheiratet bzw. verpartnert/ledig) jährliche Sparleistung
Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Die allermeisten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes haben einen Anspruch auf „vermögenswirksame Leistungen“. Diese Mittel können beim Besparen des Bausparvertrags genutzt werden. So können Sie zusätzlich von der Arbeitnehmer-Sparzulage profitieren und eine staatliche Wohnungsbauprämie auf Ihre eigenen Sparbeiträge bekommen (bestimmte gesetzliche Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein).