Zum 1. Juli 2010 erfolgte auch eine Neustrukturierung der Auslandsbesoldung. Diese wird bei einer dienstlichen Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten im Ausland gezahlt.
Neben der Inlandsbesoldung erhält die Beamtin bzw. der Beamte differenziert nach Besoldungsgruppen, Familienstand und Einsatzort einen Auslandszuschlag. Dieser soll die materiellen Mehraufwendungen und immateriellen Belastungen ausgleichen, die durch einen Auslandseinsatz entstehen. Der Zuschlag bemisst sich nach der im Bundesbesoldungsgesetz festgelegten und in der Anlage VI.1 zum BBesG enthaltenen Auslandszuschlagstabelle, die in 15 Stufen nach Grundgehaltsspannen sowie Zonenstufen differenziert ist.
Die Neuregelung des Auslandszuschlags erfolgt ab 1. Juli 2010 dergestalt, dass die materiellen Mehraufwendungen durch eine besser nachvollziehbare Zuteilung ausländischer Dienstorte zu Dienstortstufen erstattet werden. Die immateriellen Belastungen werden in einem einheitlichen Kriterienkatalog festgelegt, um die Abweichungen zu einem Einsatz im Inneren festzulegen. Gezahlt werden zum einen ein Grundbetrag zur Abdeckung der finanziellen Mehrbelastungen und zum anderen ein Auslandsverwendungszuschlag für die besonderen Verwendungen im Ausland, wie z. B. humanitäre und unterstützende Einsätze. Letztere werden durch pauschale Tagessätze einheitlich abgegolten, ohne eine Differenzierung zwischen finanziellen und immateriellen Belastungen zu treffen.